Montag, 22. Juni 2015

Griechische Staatsschulden - Illegal, Illegitim und Odious?

Im April dieses Jahres gründete das griechische Parlament einen Untersuchungsausschuss mit dem Namen Truth Committee on Public Debt. Aufgabe des Ausschusses war, die Entstehung und Entwicklung der griechischen Staatsschulden seit 1980 in Hinblick auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Konkret ging es darum, festzustellen, welcher Teil dieser Schulden als illegal, illegitim oder als Odious Debt einzustufen ist. In seinem vorläufigen Bericht kommt nun der Ausschuss zu folgenden Schlussfolgerungen:

Schulden gegenüber dem IWF: sind als illegal einzustufen, weil ihre Gewährung die Statuten des IWF verletzt hat. Sie sind auch illegitim, weil sie Bedingungen voraussetzten, deren Umsetzung Menschenrechtverletzungen zur Folge hatten. Und abschließend sind sie auch odious, weil dem IWF bewusst war, dass die vorgegeben Maßnahmen undemokratisch und unwirksam sein würden und dass sie zu ernsthaften sozial-ökonomischen Verwerfungen führen würden.

Schulden gegenüber der EZB: sind als illegal einzustufen, weil die EZB durch ihre Teilnahme an der Troika ihr Mandat überschritten hat. Gleichzeitig sind diese Schulden illegitim und odious, weil ihr Hauptzweck es war, europäische Banken vom griechischen Risiko zu befreien.

Schulden gegenüber dem ESFS: sind als illegal einzustufen, weil sie Artikel 122(2) des Treaty on the Functioning of the European Union verletzen und weil sie mehrere sozial-ökonomische Rechte und bürgerliche Freiheiten verletzen. Außerdem verhält sich der EFSF anti-demokratisch, sodass diese Schulden auch illegitim und odious sind.

Bilaterale Schulden gegenüber EU Staaten: sind als illegal einzustufen, weil sie die griechische Verfassung verletzen. Diesen Schulden lag klares Fehlverhalten der Gläubiger zu Grunde. EU und Internationales Recht wurden verletzt, um das Thema Menschenrechte bei den ökonomischen Programmen auszuklammern. Diese Schulden sind auch illegitim, weil sie nicht zum Nutzen der griechischen Bevölkerung im Allgemeinen verwendet wurden, sondern lediglich dem Bail-Out privater Gläubiger. Außerdem sind sie odious, weil die Gläubiger Länder und die Europäische Kommission wussten, dass die Umsetzung der Auflagen zu Menschenrechtsverletzungen führen würde.

Schulden gegenüber privaten Gläubigern: sind als illegal einzustufen, weil sich die Gläubiger unverantwortlich verhalten und mangelhafte Risikoprüfung durchgeführt haben. Bei Hedge Fonds ist hinzuzufügen, dass sie mit böser Absicht agiert haben. Aus den gleichen Gründen sind diese Schulden auch illegitim. Außerdem sind sie odious, weil den Gläubigern bewusst war, dass diese Schulden nicht für das Wohl der griechischen Bevölkerung, sondern nur für ihr eigenes Interesse bestimmt waren.

Somit verbleiben keine Schulden, die der Ausschuss nicht als illegal, illegitim oder odious einstuft. Der Ausschuss kommt zum Ergebnis, dass die juristischen Voraussetzungen für eine Nichtanerkennung der griechischen Staatsschulden gegeben sind und empfiehlt der Regierung, Schritte in diese Richtung zu unternehmen.

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